Schulordnung

So loufts bi üs

Wir tragen Sorge
- zueinander
- zu uns selbst
- zu Material und Einrichtung

Regeln

1. Wir dürfen die Schulhäuser am Morgen frühestens 15
Minuten vor der ersten Lektion betreten. Über Mittag sind
die Schulräume grundsätzlich von 12 .15 bis 13.40 Uhr
geschlossen.

2. Wenn wir später Schule oder eine Ausfallstunde haben,
stören wir den Unterricht nicht.

3. Für das Mittagessen im Schulhaus stehen die Tagesschulangebote zur Verfügung. Wir halten uns die Regeln für die Tagesschule.

4. Nach dem Einläuten sind wir im Klassenzimmer. Die Türe
ist zu. Vor Fachräumen warten wir auf die Lehrkraft.

5. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen wir
das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.

6. Während allen Lektionen halten wir uns an das Kaugummiverbot.

7. Auf dem Schulareal müssen die Handys abgestellt sein (gemäss speziellen Weisungen für die ganze Gemeinde Köniz).

8. Wir tragen Sorge zu Material und Mobiliar. Wir schreiben
und zeichnen insbesondere nicht auf die Pulte.

9. Velos, Mofas und Roller stellen wir auf die dafür vorgesehenen Plätze. An fremden Fahrzeugen haben wir nichts
zu schaffen.

10. Für Abfälle (auch Kaugummis) benutzen wir die dafür
bestimmten Körbe und Behälter. Wir spucken nicht auf den
Boden.

11 . Auf dem ganzen Schulareal besteht ein allgemeines
Fahrverbot.

12. Wenn niemand der betreffenden Klasse anwesend ist,
betreten wir keine fremden Klassenzimmer.

13. Am Dienstag und Freitag stellen wir nach der letzten
Lektion die Stühle im Klassenzimmer aufs Pult, in den Fachräumen nach jeder Lektion.

14. Während der grossen Pause verlassen wir die Schulgebäude
(inkl. Turnhalle und Garderobe). Es stehen uns der
Vorraum des Aulagebäudes (Parterre), die Pausenplätze und
bei trockenem Wetter der Fussballrasen zur Verfügung. Lehrerinnen und Lehrer üben nach einem Plan die Pausenaufsicht aus. Bei Problemen wenden wir uns an sie.

15. Bewegungsspiele machen wir nur im Freien. Ballspiele
sind auf dem roten und dem oberen Pausenplatz, sowie auf
dem Sportplatz erlaubt. Schneeballwerfen dürfen wir auf
dem roten Platz und auf dem Sportplatz.

16. Wir überlassen die Schulbibliothek denjenigen, die sie
benützen wollen. Essen und Trinken sind in der Bibliothek
nicht erlaubt.

17. Auf Sichtweite des ganzen Schulareals besteht für Schülerinnen und Schüler ein striktes Rauchverbot.

18. Wir unterstehen alle der staatlichen Rechtsordnung:
Unterschriftenfälschung, Vandalismus, Gewaltandrohung,
Gewaltanwendung, das Tragen von gefährlichen Gegenständen,
Diebstahl, Drogenkonsum, Handel mit Drogen etc.
gelten als massive Vergehen und werden dementsprechend
geahndet.